Antwort 19.12.2022 von Marco Buschmann FDP
Der humanitäre Schutz, der im Grundgesetz verbürgt und durch europäische und internationale Abkommen abgesichert wird, ist strikt von Fragen der Zuwanderung zu trennen.
Der humanitäre Schutz, der im Grundgesetz verbürgt und durch europäische und internationale Abkommen abgesichert wird, ist strikt von Fragen der Zuwanderung zu trennen.
NRW steht an der Seite der iranischen Zivilgesellschaft. Menschenrechtsverletzungen verurteilen wir klar. Patenschaften prüfe ich. Ich helfe humanitär.
Der Staatsminister aus dem Auswärtigen Amt teilte mit, dass die Einstufung als terroristische Organisation gründlich geprüft werden müsse, weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass ein europäisches Gericht die Einstufung wieder aufhebt.