Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Einführung des Chancenaufenthaltsrechts beinhaltet keine der im Koalitionsvertrag angekündigten Regelungen zum Geschwisternachzug, so dass nicht ersichtlich ist, inwieweit die Ermöglichung bzw. Erleichterung des Geschwisternachzugs in Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzgebungsdebatte zum sog. Chancenaufenthaltsrecht steht.
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Familien gehören zusammen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Parlament und den zuständigen Behörden zu einer guten Lösung kommen werden
Wir haben als SPD in unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag mit Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, den sogenannten Geschwisternachzug zeitgleich mit dem Elternnachzug zu bereits in Deutschland lebenden unbegleiteten Minderjährigen zu ermöglichen.
Für Fragen zum Aufenthaltsrecht ist das bayerische Innenministerium zuständig. Sie können sich direkt dorthin wenden oder mir Ihre Kontaktdaten mitteilen, dann leite ich Ihre Anfrage gerne zur Beantwortung weiter.
"Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen."