Antwort 11.03.2025 von Hakan Demir SPD
Seit letztem Jahr sind doppelte Staatsbürgerschaften möglich. Wenn Sie als Ausländerin die deutsche oder als Deutsche eine ausländische (egal welche) Staatsbürgerschaft annehmen, dann verlieren Sie nicht die deutsche. Entsprechend gibt es auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr.