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Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens
Wir werden die Auswirkungen der Reform aufmerksam begleiten und dort nachsteuern, wo sich Fehlentwicklungen zeigen.
Mir war wichtig, die Finanzierungsgrundlage der GKV zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung so weit wie möglich zu schützen. Im parlamentarischen Verfahren wurden gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf zahlreiche Verbesserungen erreicht.
Dabei ist mir die Entscheidung ausdrücklich nicht leichtgefallen, aber eine Begrenzung künftiger Steigerungen war unausweichlich. Alle Bereiche des Gesundheitswesens müssen einen angemessenen Beitrag leisten, ohne einzelne Gruppen zu überfordern.