Meiner Meinung nach wäre ein Bundestagsbeschluss für ein Parteiverbotsverfahren nicht „nur eine Weitergabe“ an das Bundesverfassungsgericht. Denn ein Nicht-Verbot wäre, genau wie eine Zurückweisung des Antrags im Vorverfahren, Wasser auf die Mühlen dieser Partei.
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Die Einstufung einzelner Personen als gesichert rechtsextrem ermöglicht weder nach § 45 StGB noch nach Art. 18 GG den Ausschluss vom politischen Handeln. Willkür darf es in keinem Fall geben – das unterscheidet unseren demokratischen Rechtsstaat von autoritären Systemen.
Bei einem Scheitern des Verbotsantrags erhielte die AfD faktisch ein „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein – dieses Risiko einzugehen, halte ich für nicht vertretbar
Ich bin mit Ihnen gespannt auf das angekündigte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ob es hinreichende Beweise in ganz Deutschland gibt, um die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hochstufen zu können hat, denn damit erst gäbe es die rechtliche Grundlage, um ein Verbotsverfahren der AfD erfolgreich anzustoßen
Aus meiner persönlichen Sicht wäre ein Verbot der AfD geboten und richtig.
Lassen Sie mich mit Blick auf das drängende Thema eines AfD-Verbotsverfahrens vorab ein paar grundsätzliche Dinge sagen: