Antwort 22.09.2025 von Vivian Tauschwitz CDU
AfD-Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbare Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot sieht.
AfD-Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbare Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot sieht.
Der heutige Zustand "unserer Demokratie" ist so komplex, dass es schwer ist hier abschließend ein Urteil zu fällen. Wir sind jedenfalls auf alle Eventualitäten vorbereitet.
Es ist unsere demokratische Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen, um eine Partei zu bekämpfen, die die Demokratie abschaffen will.
Nein, unserem Demokratieverständnis entspricht es nicht, wenn man die Opposition verbieten möchte.
Auch wenn viele Menschen eine Partei gewählt haben, darf der Staat bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht davor zurückscheuen, konsequent zu handeln.