Mich verwundert dieser Vorstoß der KV. Denn das Honorar-Niveau bei der betroffenen Gruppe ist nicht außerhalb der Norm...sogar noch darunter. Es ist weiterhin ein Mangelberuf und hinzukommt dass durch die ambulante Arbeit dem System - nicht nur präventiv - viel Geld gespart wird. Das heißt dass ich diesen Schritt für falsch befinde.
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Antwort 23.03.2026 von Orkan Özdemir SPD
Antwort ausstehend von Hanna Steinmüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 09.04.2026 von Christoph Ploß CDU
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.
Antwort 23.03.2026 von Leif Bodin CDU
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Antwort 16.03.2026 von Jan Köstering Die Linke
Die gesetzlichen Krankenkassen sparen auf dem Rücken von Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen. Jede Form der Zwei-Klassen-Medizin lehnen wir ab!
Antwort ausstehend von Svenja Schulze SPD