Wenn Sie also nach Inkrafttreten der Reform Ihren Pass erneuern lassen, werden Sie, egal ob Sie vorher oder nachher eine weitere Staatsangehörigkeit angenommen haben, die Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr benötigen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.10.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 03.12.2023 von Stephan Thomae FDP
Ich möchte Ihnen versichern, dass wir unsere Ideen jetzt zügig, aber mit der nötigen Sorgfalt in geltendes Recht umsetzen
Antwort 13.11.2023 von Armand Zorn SPD
Die Abstimmung des Bundestags steht noch aus, erst danach wird der Entwurf in die Praxis überführt.
Antwort 18.10.2023 von Hakan Demir SPD
Die Beibehaltungsgenehmigung wird abgeschafft
Antwort 18.10.2023 von Hakan Demir SPD
Mit der Staatsangehörigkeitsreform können Sie Ihren alten Pass wiedererlangen und gleichzeitig den deutschen behalten
Antwort 10.10.2023 von Hakan Demir SPD
Sie können sich einbürgern lassen - sofern Sie natürlich alle Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen -, ohne Ihren derzeitigen Pass zu verlieren