Ich würde Sie bitten sich bei diesem Thema direkt an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch zu wenden
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In den Verhandlungen zur Strompreisbremse haben wir als SPD-Fraktion weitreichendere Entlastungen gerade für die Haushalte mit Speicherheizungen gefordert, konnten uns auf diese aber mit unseren Koalitionspartnern nicht einigen.

Auch Nachtspeicherheizungen sind bei der Strompreisbremse mitgedacht, denn die Berechnung des Durchschnittspreises, auf dessen Basis die Erstattung erfolgt, ist für Kundinnen und Kunden mit einem günstigeren Nachttarif sehr vorteilhaft.

All diese Entscheidungen zu den Preisbremsen wurden unter enormen Zeitdruck beschlossen, weswegen es sehr viele, teilweise für uns nicht ideale Kompromisse gibt.

Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Kleinunternehmer laut Gesetz nicht in die Kategorie der Anspruchsberechtigten fallen. Der Heizkostenzuschuss wurde mit dem ersten Entlastungspaket am 17. März 2022 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag für Wohngeldempfänger*innen als einmalige Zahlung beschlossen – also ausschließlich für Personen aus Privathaushalten, die wohngeldberechtigt sind.