eine Antwort auf diese Frage von dir habe ich gleich mit in die Reaktion auf deine erste Frage vom 27.2.23 gepackt.
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Die Ausgestaltung der Regelung für die Zuschüsse zu Heizöl und Pellets ist auf Bundesebene nicht abgeschlossen, daher auf Länderebene auch noch keine Umsetzung.
Auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) finden Sie ausführliche Informationen zu den Hilfen
Auch wenn Sie wegen des E-Autos und der Wärmepumpe wohl nicht von der Steuersenkung auf die Kraftstoffe und die Gaspreisbremse profitieren werden, so profitieren Sie von den weiteren Entlastungsmaßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat:
Die Beantragung ist leider noch nicht möglich, wird aber zeitnah über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung erfolgen.
Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.