Antwort 18.04.2023 von Silvia Breher CDU
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gern direkt beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gern direkt beantworten möchte.
Vor dem 01. April 2020 bestand keine bußgeldbewährte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen.
Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass fast alle Maßnahmen nunmehr aufgehoben werden. Manche Bundesregelungen bleiben erhalten. Keine Handhabe für Länder