
Es war uns Freien Demokraten wichtig, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Zusammenhang mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erarbeitet wird, da ein enger inhaltlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen besteht.
Es war uns Freien Demokraten wichtig, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Zusammenhang mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erarbeitet wird, da ein enger inhaltlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen besteht.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Mehrstaatigkeit gilt künftig unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt
Der Referentenentwurf ist noch nicht geeint und durch das Bundeskabinett beschlossen, deswegen wurde er noch nicht veröffentlicht.
Die Optionspflicht ist vom Tisch. Ein Generationenschnitt ist im Referentenentwurf auch nicht vorgesehen, das freut mich sehr und zeigt, dass die Forderung der FDP nicht mehrheitsfähig und umsetzbar ist.