Zwischenzeitlich hat das Innenministerium den entsprechenden Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses vorgelegt, der nun im parlamentarischen Beratungsverfahren ist und dessen Inhalte öffentlich bekannt sind.
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Ich möchte Sie um noch etwas Geduld bitten. Mir ist bewusst, dass die Bitte nach so langer Wartezeit schwerfällt – aber wir arbeiten daran, dass nun eine belastbare und endgültige Regelung geschaffen wird.
Wir brauchen eine Reform der Besoldungsordnung inklusive der notwendigen Tabellen
Ich verweisezunächst auf die erläuternde Begründung des Gesetzentwurfs, der sich nun im Bundestag in den Beratungen befindet
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert
Die bayerische Besoldung genügt den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.