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Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des beamtenrechtlichen Streikverbots ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich geklärt
Der von Ihnen aufgegriffene weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der amtsangemessenen Alimentation gibt selbstverständlich nur den Rahmen vor, zur Argumentation im Übrigen darf ich auf meine Antwort vom 24.03.2026 verweisen.
Nach aktuellem Stand arbeitet das Bundesinnenministerium an der konkreten Umsetzung der Reform. Die Auszahlung der Anpassungen soll – soweit bisher bekannt – rückwirkend erfolgen. Allerdings ist realistischerweise nicht davon auszugehen, dass dies noch vor der parlamentarischen Sommerpause umgesetzt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.09.2025 einen viel beachteten Beschluss zur Beamtenbesoldung des Landes Berlin gefasst und an dieser Stelle keine Aussage zur Verfassungsmäßigkeit der Abkehr vom Alleinverdienerprinzip in der Besoldungspraxis und damit zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Partnereinkommens getroffen