Wann wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Überprüfung der Besoldung der Fachleitungen HRSGe, G und SF umgesetzt und zu einer gerechten Angleichung führen?
Sehr geehrter Herr Optendrenk,
ich möchte auf die fortbestehende strukturelle Ungleichbehandlung der Fachleiterinnen und Fachleiter der Schulformen HRSGe, Grundschule und Sonderpädagogik hinweisen. Trotz vollständig deckungsgleicher Aufgaben – identische Prüfungsverantwortung, curriculare Anforderungen, OVP‑Strukturen sowie Ausbildungs‑ und Qualitätssicherungsaufgaben – erfolgt ihre Vergütung nicht äquivalent zu den Fachleitungen an Gymnasien und Gesamtschulen, die in A15 besoldet werden. Für HRSGe, G und SF bleibt es bei einer Zulage von 153 €, die funktional nicht begründbar ist.
Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Landtagsfraktionen haben diese Ungleichbehandlung ausdrücklich bestätigt und als nicht sachgerecht bewertet. Zudem sieht der Koalitionsvertrag eine Überprüfung und Anpassung der Besoldung vor.
Daher bitte ich um Auskunft, wann mit einer schulformübergreifend gerechten Anpassung zu rechnen ist und wie die zugesagte Veränderung umgesetzt werden soll.
Sehr geehrter Herr G.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Es befindet sich derzeit ein Gesetzgebungsverfahren in Vorbereitung - vermutlich dann im Herbst im Landtag - um die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überprüfung vorzunehmen und im Landtag zu beraten. Dabei wird sicherlich zwischen rechtlich zwingenden Korrekturen und ansonsten sinnvollen/logischen Korrekturen zu unterscheiden sein. Die zwingenden Korrekturen werden bereits im Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten sein. Weiteres wird dann der Landtag auch im Lichte der Haushaltslage und der erfolgten Verbesserungen der Alimentation im Allgemeinen beraten und beschließen müssen.
Ich verstehe, dass es immer wieder zu Unwuchten in der Besoldungssystematik kommt. Diese müssen aber dann auch übergreifend im Vergleich zu anderen Berufsgruppen bewertet werden. Das macht es in Deutschland sehr komplex. Nicht immer wird es durch Neuregelungen insgesamt gerechter. Dieses Dilemma wird auch bei dem jetzt in Vorbereitung befindlichen Gesetzgebungsverfahren auftreten.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft zumindest das Verfahren erläutert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Optendrenk

