Wann wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Überprüfung der Besoldung der Fachleitungen HRSGe, G und SF umgesetzt und zu einer gerechten Angleichung führen?
Sehr geehrter Herr Optendrenk,
ich möchte auf die fortbestehende strukturelle Ungleichbehandlung der Fachleiterinnen und Fachleiter der Schulformen HRSGe, Grundschule und Sonderpädagogik hinweisen. Trotz vollständig deckungsgleicher Aufgaben – identische Prüfungsverantwortung, curriculare Anforderungen, OVP‑Strukturen sowie Ausbildungs‑ und Qualitätssicherungsaufgaben – erfolgt ihre Vergütung nicht äquivalent zu den Fachleitungen an Gymnasien und Gesamtschulen, die in A15 besoldet werden. Für HRSGe, G und SF bleibt es bei einer Zulage von 153 €, die funktional nicht begründbar ist.
Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Landtagsfraktionen haben diese Ungleichbehandlung ausdrücklich bestätigt und als nicht sachgerecht bewertet. Zudem sieht der Koalitionsvertrag eine Überprüfung und Anpassung der Besoldung vor.
Daher bitte ich um Auskunft, wann mit einer schulformübergreifend gerechten Anpassung zu rechnen ist und wie die zugesagte Veränderung umgesetzt werden soll.

