Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
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Ihre Kritikpunkte am Entwurf der Ampel kann ich gut nachvollziehen. Bitte erlauben Sie mir, Ihnen einige Gedanken dazu mitzuteilen.
Insbesondere gehört dazu die Frage, ob Datenschutzanforderungen möglicherweise teilweise außerhalb des direkten Schulbetriebs erfüllt werden könnten, um die Belastung der Schulen zu verringern.
Die AfD hat sich aufgrund ihrer Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes gegen diese Entwicklung gestell
Als Gesetzgeber achten wir beim Thema Digitalisierung, sei es bei der Regulierung von den Tech-Riesen (Google, Amazon, Meta, etc) oder bei der Digitalisierung von sozialen Leistungen besonders darauf, dass die Daten der Bürger und Bürgerinnen geschützt sind und nicht jedem zugänglich.
Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes verstärken wir die europäische Zusammenarbeit, institutionalisieren die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wollen ihr rechtlich, wo möglich, verbindliche Beschlüsse ermöglichen.