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Betroffene können grundsätzlich erst ab Inkrafttreten des OEG, also seit dem 16. Mai 1976, Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten
Aktuelle Fortschritte in der technologischen Entwicklung, beispielsweise im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), verändern unsere Gesellschaft und eröffnen viele neue Einsatzpotentiale in der Arbeitswelt.
Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich hier nicht darüber spekulieren möchte, wie evtl. das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden.
Der von Ihnen angesprochene Bürger hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiter in der Bundesrepublik Deutschland und kann daher Sozialleistungen in Deutschland wie Bürgergeld beantragen.