Antwort 20.05.2020 von Barbara Klepsch CDU
(...) Dass ebendiese Regulierungen auch zu Unmut in Teilen der Gesellschaft führen können (...)
(...) Dass ebendiese Regulierungen auch zu Unmut in Teilen der Gesellschaft führen können (...)
(...) Für die Durchsetzung der Corona-bedingten Abstandsregeln bei Kundgebungen am 1. Mai am Brandenburger Tor in Berlin war folglich nicht der Bund, sondern das Land Berlin zuständig. (...)
(...) Die Kontrolle der Corona-Maßnahmen obliegt den bayerischen Verwaltungsgerichten (...)
Danke für Ihre Frage, die ich aber bitte, zu konkretisieren, damit ich dann auch konkret antworten kann: Welches konkrete „lachen...per Twitter“ (von mir) meinen Sie?