(...) In der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Die der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. (...)
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(...) Teilnehmende des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) sind grundsätzlich pflichtversichert, deswegen ging dann wohl auch die Meldung an die Rentenversicherung raus. Nach meiner Kenntnis sind von Teilnehmenden am BFD keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, diese trägt die Einsatzstelle. (...)
(...) Damit gibt es Betroffene, die sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase Sozialbeiträge entrichten mussten und müssen. Hinzu kommt, dass auf die Betriebsrenten mit ca. 18 Prozent der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse fällig wird. (...)
(...) Die Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Rentner ist bei der Einführung 2004 damit begründet worden, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner heute nur noch gut 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdeckten. Im Jahr 1973 seien die Leistungsaufwendungen der Krankenkassen für Rentner in den alten Ländern noch zu rund 72 Prozent durch die für sie gezahlten Beiträge gedeckt worden. (...)
Sehr geehrte Frau P.,
bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Abgeordnetenbüro.
MdL Florian Streibl
Othmar-Weis-Straße 5
82487 Oberammergau