Antwort 12.03.2025 von Konstantin Kuhle FDP
Bei Fällen wie denen der Scheinumzüge nach Dubai besteht zudem eine erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die den Steuerpflichtigen weiterhin behandelt wie einen unbeschränkt Steuerpflichtigen und nur die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung freistellt.