Müssen NGO `s ihre Einnahmen jetzt auch steuerlich geltend machen?
Einnahmen aus Dienstleistungen oder Produkten: Einige NGOs generieren Einnahmen durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die im Einklang mit ihrer Mission stehen.
Wie die Schule unserer Enkel wenn wir für die Finanzzierung einer Fahrt Kuchen backen und der in der Schule bei Feiern angeboten wird

Lieber Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Sogenannte Zweckbetriebe werden im Allgemeinen nicht besteuert. Ein Zweckbetrieb liegt vor, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit der Organisation einem gemeinnützigen Zweck dient. Nach der Abgabenordnung (AO) (§§ 51 ff.) gilt eine Organisationen als gemeinnützig, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Einmaligen oder gelegentlichen Aktionen – wie das Kuchenbacken zur Finanzierung einer Klassenfahrt – sind klar dem Zweckbetrieb zuzuordnen. Sie werden nicht besteuert und gefährden in keiner Weise die Gemeinnützigkeit der Schule oder des Fördervereins. Genau für solche Aktivitäten sieht das Gesetz Ausnahmen und Vereinfachungen vor.
Zweckbetriebe sind zu unterscheiden von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn die Tätigkeit nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck dient, sondern eher unternehmerischer Natur ist. Das ist etwa der Fall, wenn zur Finanzierung anderer Aufgaben dauerhaft und in größerem Umfang Produkte verkauft werden. Die Einnahmen sind aber nur dann körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig, wenn sie bestimmte Freibeträge übersteigen (z. B. aktuell 45.000 Euro jährlich beim steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb). Zudem sind nur die Einnahmen aus dem Verkauf und nicht die gesamten Einnahmen der Organisation steuerlich geltend zu machen.
Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass das Gemeinnützigkeitsrecht klar, fair und praxisnah bleibt. Gerade kleine, ehrenamtlich getragene Initiativen dürfen nicht durch bürokratische Hürden abgeschreckt werden. Gleichzeitig braucht es Regeln, um Transparenz und Missbrauchsschutz sicherzustellen. Wir wollen das Gemeinnützigkeitsrecht weiterentwickeln, damit es moderne zivilgesellschaftliche Engagementformen besser abbildet – etwa durch die Anerkennung weiterer gemeinnütziger Zwecke und durch mehr Rechtssicherheit für Vereine, Initiativen und NGOs.
Viele Grüße
Team Dröge