
Meine Antworten zu Art, Dauer und Umfang der Kontrollen an den Grenzen finden sie bitte hier: https://www.youtube.com/watch?v=KNiVIl-zCcQ
Meine Antworten zu Art, Dauer und Umfang der Kontrollen an den Grenzen finden sie bitte hier: https://www.youtube.com/watch?v=KNiVIl-zCcQ
Die Bundesregierung respektiert und achtet die Arbeit der Judikative und deren Rechtsprechung.
Zur Frage der Rechtsgrundlage und Konsequenzen aus dem VWG Urteil darf ich auf meine Antwort hier verweisen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-dobrindt/fragen-antworten/das-verwaltungsgericht-berlin-hat-die-zurueckweisung-von-asylsuchenden-hinter-der-staatsgrenze-fuer
Ihre Frage nach der Möglichkeit der Zurückweisung an den Grenzen habe ich hier klar beantwortet: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.htm
Umgekehrt ist auch klar, dass von dieser erstinstanzlichen Eilentscheidung keine grundsätzliche politische Vorgabe ausgeht. Auch vor dem Hintergrund, das namhafte Verfassungsrechtler die Rechtsauffassung der Bundesregierung unterstützen, halten wir an unserer Sicht der Dinge fest und gehen davon aus, dass unsere Auffassung höchstrichterlich bestätigt wird.