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In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) hat der Bundestag sich auf Übergangsregelungen für die Ruhegehaltfähigkeit verschiedenen Stellungzulagen geeinigt.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass die Grenze von 120% weiter beibehalten wird.
Ihr Anliegen, die Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger/Pensionäre vor Erreichen der Regelaltersgrenze abzuschaffen, wurde von den Freien Demokraten in die Verhandlungen eingebracht, wir konnten hierfür aber leider keine Mehrheit gewinnen.
Angelegenheiten, die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Regelungen zur Beamtenversorgung fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern liegen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erörtern wir jedoch eingehend alle Optionen, um möglichst vielen tatkräftigen Bürgerinnen und Bürgern auch nach ihrer aktiven Berufszeit Optionen für sinnvolle Beschäftigungen einzuräumen