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Otto Fricke
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Frage von Max F. •

Warum wurde im Bundestagsbeschluss über das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz negativ über die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger/Pensionäre entschieden.

Sehr geehrter Herr Fricke, inmitten der Haushaltskrise verzichtet ihr Ministerium auf Steuereinnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit von arbeitswilligen ehemaligen Bundesbeamten. Ich,als Versorgungsempfänger konnte bis zur Vollendung meines 62Lebensjahres kpl Schadfrei in Vollzeit als Sanitäter hinzu verdienen. Darauf resultierten für den Fiskus Steuereinnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit 2022 StKl 6 11124,33€. Da ich nun nicht mehr Schadfrei hinzuverdienen kann, habe ich meine Arbeit gekündigt, da sich der Zeitaufwand zum Ertrag nicht mehr rechnet.Ergebnis: Das Rote Kreuz hat einen Sanitäter und der Staat 11124,33€ Steuereinnahmen weniger. Und dies ist nur ein Beispiel von Vielen. Ist sich das Finanzministerium wirklich bewusst um die große Anzahl von Vers.empfängern die ihre Erfahrung in verschiedensten Tätigkeitsfeldern bis zur Vollendung des 62.LJ in Vollzeit zur Verfügung gestellt haben?Herr Fricke, warum verzichtet ihr Ministerium auf diese Steuereinnahmen? MfG

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr F.,

Ihr Anliegen, die Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger/Pensionäre vor Erreichen der Regelaltersgrenze abzuschaffen, wurde von den Freien Demokraten in die Verhandlungen eingebracht, wir konnten hierfür aber leider keine Mehrheit gewinnen.

Seitens der Koalitionspartner bestand die Sorgen, dass mit dem Streichen der Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger ein Anreiz zur Frühpensionierung geschaffen würde. Diese Sorge wog gerade vor dem Hintergrund eines ohnehin bestehenden Personalmangels im öffentlichen Dienst besonders schwer. Hinzu kam, dass die Versorgungs- und Steuerfachleute in den Ministerien wohl keine Regel gefunden haben, die ein Rosinenpicken grundsätzlich ausschließen konnten, die verhindert, dass bei vergleichbarer Arbeitsleistung Versorgungsempfänger mit wesentlich geringeren Belastungen konfrontiert wären.

Da es in der einer Koalition aus drei Fraktionen des Einverständnisses aller drei zu einem Vorhaben bedarf, um es umzusetzen, war es uns leider nicht möglich, die Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger vor Erreichen der Regelobergrenze abzuschaffen.

Wie Sie wissen, argumentieren einige damit, dass sich die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze aufgrund weiterer Steuereinnahmen für den Staat lohne. Aus Sicht der Freien Demokraten wiegt dieses Argument jedoch haushalterisch gering, da nur wenige Beamte vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen und dann noch in der Lage sind, eine Nebentätigkeit zu beginnen. Aber, wie gesagt, das ist nur ein Argument anderer, nicht meins.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit besten Grüßen

Otto Fricke

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