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Die Nötigung ist ein Straftatbestand nach § 240 StGB. Ob dieser erfüllt ist und sich jemand wegen Nötigung strafbar macht, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Entscheidung darüber obliegt den zuständigen Gerichten.
Im Übrigen haben Gerichte auch Klimaaktivisten wegen Nötigung verurteilt.

Zu demonstrieren und auch zivilen Ungehorsam auszuüben, muss eine Demokratie aushalten. Wer jedoch versucht, den demokratischen Diskurs mit Gewalt zu unterbinden, verlässt die Ebene eines demokratischen Miteinanders.

Gerne können Sie diese und weitere Fragen aus dem Bereich "Inneres", die mich in meiner Rolle als Parlamentarische Staatssekretärin ansprechen, an folgendes Kontaktformular richten:

Wie schon bei Ihrer Frage zu den Grauen Wölfen gilt auch hier, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.

bitte wenden Sie sich künftig per E-Mail an mahmut.oezdemir@bundestag.de, wenn Sie Fragen an mich haben. Abgeordnetenwatch ist aus meiner Sicht nicht das richtige Medium, um wöchentliche Konversationen zu pflegen.