Antwort 13.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Das Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, gilt allerdings als Einkommen, muss bei der Steuererklärung angegeben werden und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Das Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, gilt allerdings als Einkommen, muss bei der Steuererklärung angegeben werden und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass unser Rentensystem in den kommenden Jahren an seine Grenzen stoßen wird. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der demographische Wandel sorgt kontinuierlich dafür, dass immer weniger Steuerzahler für immer mehr Rentner einzahlen.
Ein interessanter Befund auf der OECD-Studie ist allerdings, dass in Deutschland Geringverdiener im internationalen Vergleich tendenziell stärker belastet werden, Spitzenverdiener im Vergleich aber geringer.
Ich halte die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen grundsätzlich für unabhängig.