Antwort 02.05.2025 von Helge Lindh SPD
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Ja, wir setzen uns für die Umsetzung unserer Agenda-2030 als Impuls für neues Wirtschaftswachstum ein.
Wir befinden uns zur Zeit in Koalitionsverhandlungen. Ergebnisse zum Thema gibt es bisher noch nicht.