Frage von Petra G. • 05.08.2024

Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU
Bezugnehmend auf den von Ihnen angesprochenen Vorfall möchte ich Ihnen versichern, dass sowohl die aktuelle als auch die vorangegangenen Landesregierungen sehr sensibel auf Vorwürfe reagieren.
Als pauschaler Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die gestiegenen Verbraucherpreise soll den Beamtinnen, Beamten, den Richterinnen und Richtern im Jahr 2024 in drei Schritten eine nach § 3 Nr. 11c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfreie Sonderzahlung gewährt werden