Antwort 05.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Habeck. Wenden Sie sich gerne an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Habeck. Wenden Sie sich gerne an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Gesetz der Bundesregierung ist hinsichtlich der Schaffung einer doppelten Berechtigung handwerklich schlicht mangelhaft