Antwort 28.02.2024 von Tim Klüssendorf SPD
Jeder fertige Gesetzentwurf muss selbstverständlich hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, das gilt auch für das Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz
Jeder fertige Gesetzentwurf muss selbstverständlich hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, das gilt auch für das Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz
Existenzsichernde Leistungen basieren auf Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Hierfür gilt die Ewigkeitsklausel.
Die wehrhafte Verfassung kennt Möglichkeiten Verfassungsfeinde aus den Bundestag zu halten. Sie nicht zu wählen ist die erste, ein Parteiverbot die Schärfste.