
Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.
Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.
Wir konnten in den Verhandlungen über das Gesetz erreichen, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamen auch für nicht-deutsche Staatsangehörige möglich ist.
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört
Das Gesetz berücksichtigt auch die Interessen von Menschen mit kognitiver und / oder psychische Beeinträchtigung mit, etwa unter § 3.
Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen. Wir werden auch die Bedürfnisse von Menschen mit Kognitiven und oder psychischen Beiträchtigungen berücksichtigen.
Das SBGG stellt daher keine Verschlechterung für die Betroffenen dar.