Antwort 11.08.2022 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt, da eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die einer angemessenen Therapie entgegensteht, nicht ausgeschlossen werden kann
Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt, da eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die einer angemessenen Therapie entgegensteht, nicht ausgeschlossen werden kann
Mit der Fachkräftestrategie stellen wir die richtigen Weichen, damit Fachkräftemangel nicht zur Wachstumsbremse wird
Bitte wenden Sie sich an die Kolleg:innen des Gesundheitsausschusses.