Frage von Gabriele H. • 28.06.2022

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen.
Schleswig-Holstein besitzt eine erprobte, zuverlässige und bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung.
Sie haben Recht in Bezug auf die Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitssystem steht.
Der von Ihnen zitierte NDR-Bericht ist uns bekannt, auch das dort thematisierte Problem. Für uns stehen die Interessen der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt.