Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung fällt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens
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Herr Gregosz teilt Ihre Einschätzung, dass der Wählerwillen selbstverständlich Berücksichtigung finden muss. Nach seinem Kenntnisstand sind weder die Bundeswahlleitung noch die jeweiligen Landeswahlleitungen davon überzeugt, dass es zu umfangreichen Verfälschungen bei der Bundestagswahl 2025 gekommen ist.
Ich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht nunmehr bald über den in Frage stehenden Wahleinspruch entscheidet und damit hier endlich abschließend für Klarheit sorgt, ob es genügend begründete Anhaltspunkte gibt, dass es bei der Feststellung des Wahlergebnisses zur Bundestagswahl zu relevanten Fehlern gekommen ist, die eine teilweise oder vollständige Neuauszählung notwendig machen - oder auch nicht
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Wichtig ist, dass die Prüfung gründlich und zügig erfolgt – damit das Vertrauen in die demokratischen Prozesse und Wahlergebnisse gewahrt bleibt.