Antwort 10.10.2025 von Wolfgang Stefinger CSU
Der Wahlprüfungsausschuss wird sich mit Einsprüchen zur Bundestagswahl befassen
Der Wahlprüfungsausschuss wird sich mit Einsprüchen zur Bundestagswahl befassen
Mit der Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses vom 14. März ist eine Korrektur der Bundestagswahlergebnisse lediglich noch im Wahlprüfungsverfahren möglich.
Im Berliner Abgeordnetenhaus wird darüber nicht abgestimmt und nicht entschieden.
Wir als SPD stehen dafür, dass solche Prüfungen sorgfältig, aber ohne politische Inszenierung stattfinden.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt