Sehr geehrter Herr Meiser, wie stehen Sie als Bundestagsabgeordneter zur Frage der Neuauszählung der Wahlstimmen der Bundestagswahl? Mit Bitte um eine kurze Stellungnahme, Elisabeth S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.
Ich muss auch gestehen, dass die Antwort auf Ihre Frage gar nicht so einfach zu beantworten ist, denn auf Grundlage des geltenden Wahlrechts ist die komplette Neuauszählung einer Wahl wie der Bundestagswahl erst einmal rechtlich nicht vorgesehen, auch dann nicht, wenn das Ergebnis sehr knapp ausfällt.
Eine Neuauszählung kann demnach eigentlich nur vor Ort bei den zuständigen Wahlausschüssen vor der dortigen Feststellung des Ergebnisses für einen Wahlkreis beantragt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auszählung vorgetragen werden. Dies hat die Partei BSW leider vielerorts versäumt.
Trotz dieses Versäumnisses hat sich der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags später bei der Behandlung des Wahleinspruchs der Partei BSW entschieden, diesen Wahleinspruch formal für zulässig zu erachten (was durchaus umstritten war).
Zu meinem großen Bedauern hat der Wahlprüfungsausschuss in meinen Augen dann aber leider die vorgebrachten Beschwerdepunkte in der Sache nicht hinlänglich sorgfältig im Detail geprüft. Aus diesem Grund habe ich auch der entsprechenden Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, in der der genannte Einspruch abgewiesen wurde, nicht zugestimmt.
Ich hoffe zugleich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht nunmehr bald über den in Frage stehenden Wahleinspruch entscheidet und damit hier endlich abschließend für Klarheit sorgt, ob es genügend begründete Anhaltspunkte gibt, dass es bei der Feststellung des Wahlergebnisses zur Bundestagswahl zu relevanten Fehlern gekommen ist, die eine teilweise oder vollständige Neuauszählung notwendig machen - oder auch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Meiser

