Frage von Thomas S. • 14.04.2021

Antwort von Sarah Ryglewski SPD • 20.05.2021
(...) Die Vergütung ist fester Bestandteil der Vertragsvereinbarungen zwischen Arbeiternehmer*in und Arbeitgeber*in. (...)
(...) Die Vergütung ist fester Bestandteil der Vertragsvereinbarungen zwischen Arbeiternehmer*in und Arbeitgeber*in. (...)
(...) Das Bundeskabinett hat sich darauf verständigt, dass zwischen März und Oktober kurzfristig Beschäftigte, vor allem ausländische Saison-Arbeitskräfte, bis zu 102 Tage beschäftigt werden können. (...)
(...) eine Verlängerung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von Erntehelfern auf 102 Tage auf den Weg bringen wollte. (...)