weil dann die Regierung auseinanderbrechen würde und die Ampel angetreten ist, um bis 2025 zusammenzuarbeiten.
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Sollten sich bei einer Partei Anhaltspunkte und Verdachtsmomente ergeben, die darauf hindeuten, dass sie an der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeiten, kann das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenso wie die Landesverfassungsschutzämter die Partei und deren Mitglieder beobachten lassen
Insbesondere bei Gesetzesverhandlungen sind vertrauliche Gespräche und Verhandlungen essentiell. Diskretion und Vertrauen sind insbesondere dann wichtig, wenn große Gesetzentwürfe erarbeitet oder verabschiedet werden und Gefahr laufen, scheitern zu können
Antragsbefugt sind ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag ist natürlich eine Prüfung im Hinblick auf das Vorliegen der Kriterien für einen Verbotsantrag. Deshalb unterstütze ich das Anliegen, ein entsprechendes Verbot zu prüfen.