Frage von Klaus G. • 16.10.2023
Antwort ausstehend von Dirk Bruhn Die Linke
Ich erachte die verfassungsrechtliche Beobachtung der Partei „Alternative für Deutschland“ durch das Bundesverfassungsgericht so lange für verhältnismäßig, wie Personen Teil dieser Partei sind, die nicht zweifelsfrei mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.
Ich bin in Sorge bezüglich der erstarkenden AfD. Unsere Fraktion setzt sich z. Zt. mit möglichen rechtlichen Instrumenten der wehrhaften Demokratie auseinander.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass über ein mögliches Verbot der AfD nachgedacht wird.