(...) Das Bundesverfassungsgericht hat - entgegen Ihrer Annahme - mit seinem Beschluss vom 19. November 2019 nicht entschieden, dass die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten "gerade noch so" verfassungskonform sind, sondern er hat die gesetzlichen Regelungen voll und ganz in ihrer Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Das Gericht hat ausgeführt, dass es sachlich einleuchtende Gründe für die Regelung gibt. (...)
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(...) Ein Abzug der Erstausbildungskosten als Werbungskosten wird regelmäßig zu keiner oder nur einer geringfügigen steuerlichen Entlastung führen. Grund ist, dass im Besteuerungsverfahren Werbungskosten ebenso wie ein aus vorweggenommenen Werbungskosten resultierender Verlustvortrag vorrangig abzuziehen sind. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwtach.de zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten. Wie Sie richtig schreiben hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kosten für die erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. (...)
(...) Unser Finanzsenator, Herr Dressel (SPD) weist immer darauf hin, dass es nicht zu einem Anstieg der Einnahmen der Stadt kommen soll. Das allerdings nützt denjenigen nicht, die zukünftig auf einmal viel mehr Grundsteuer bezahlen sollen, aber ihren Kredit anders berechnet haben. Wir wollen die Grundsteuer senken und haben dafür bereits Anträge in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht. (...)
(...) Für Kapitalanleger mit einem Anlagevolumen bis 10.000 Euro bleibt bei Eintritt des Totalverlustes der Anlage die Verlustberücksichtigung mit anderen Termingeschäften und Stillhaltergeschäften aber in vollem Umfang möglich. Insofern teile ich Ihre Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit nicht. (...)
(...) Richtig ist: Unternehmen, die Kapitalanlagen im Betriebsvermögen halten, sind davon nicht betroffen. (...)