Frage an Lothar Binding von Rainer S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter H. Binding,
meine Frage bezieht sich auf die schon mehrfach von Fragestellern thematisiert Verlustverrechnung bei Wertpapiergeschäften.
Ich habe dazu genau eine Frage, die sich sicherlich mit wenigen Worten exakt beantworten lässt.
Ich beziehe mich dabei ausdrücklich auf die Verluste bei Termingeschäften und nicht den Totalverlust bei Aktiengeschäften.
Meine Frage:
Ist die 10000€-Grenze gültig für Termingeschäfte mit Totalverlust(explizit beim Verfall von Optionen), analog dem Totalverlust bei Aktien, oder gilt diese Grenze für alle bei Termingeschäften anfallenden Verluste? Also auch für Verluste, die bei der Glattstellung einer Position durch ein Gegengeschäft entstehen können.
Freundliche Grüße
R. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften bezieht sich auf sämtliche Verluste also sowohl auch total Verluste, als auch auf Verluste, die bei der Glattstellung eine Position durch Gegengeschäfte entstehen können.
Wie Sie sehen gibt es bei diesen Regelungen unterschiedliche Schedulen, wobei sich im Fall von wertlosen Kapitalanlagen Verbesserungen ergeben, in dem von Ihnen geschilderten Fall jedoch Einschränkungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Binding