Antwort 03.12.2021 von Alexander Dobrindt CSU
Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses
Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses
Die Regelung zum Genesenenstatus beruht auf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) des Bundes. Sie legt fest, dass jene Personen als genesen gelten, deren PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Bislang liegen jedoch hinsichtlich keinem dieser Testarten wirklich gesicherte Daten darüber vor, wie hoch die gemessenen Antikörper sein müssen, um wirklich eine verlässliche Aussage über einen noch bestehenden Schutz geben zu können.
Die Effektivität der Impfung ist nicht geringer und sollte deshalb von allen Genesenen nach Möglichkeit in Anspruch genommen werden.