Frage von Gotthilf K. • 11.10.2021

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Die Nutzung digitaler Lehrangebote oder die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen unter Berücksichtigung von Infektionsschutzmaßnahmen der Hochschulen obliegt der persönlichen Entscheidung.
Sehr geehrte Frau G.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Eine Vorgabe seitens der Politik ist hier nur der grobe Rahmen.
Die bayerische Staatsregierung hat angekündigt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu gehen