Antwort 24.07.2026 von Matthias Hey SPD
Persönlich lehne ich eine anlaßlose Chatkontrolle ab, verweise aber auf die politischen Zuständigkeiten.
Persönlich lehne ich eine anlaßlose Chatkontrolle ab, verweise aber auf die politischen Zuständigkeiten.
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Eine anlasslose Chatkontrolle halte ich da jedoch für den falschen Weg.
Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein.