Anlasslose Chatkontrolle muss in einem freiheitlichen Rechtsstaat tabu sein, egal aus welchem Gründen sie eingeführt werden soll. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland dem nicht zustimmt?
Sehr geehrter Herr Z.,
als Sprecherin für Soziales, Arbeit, Familie und Jugend im Thüringer Landtag liegt mein politischer Arbeitsschwerpunkt auf Landes- und Gesellschaftsthemen. Die Entscheidung darüber, wie die Bundesrepublik Deutschland im Rat der Europäischen Union zu solchen Vorhaben abstimmt, wird auf der Bundes- und Europaebene getroffen. Auf diesen Prozess habe ich als Landtagsabgeordnete keinen direkten Einfluss.
Dennoch möchte ich betonen, dass ich die großen Bedenken hinsichtlich einer anlasslosen Überwachung privater Kommunikation voll und ganz teile. Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates, das auf keinen Fall leichtfertig angetastet werden darf. Das BSW macht regelmäßig deutlich, dass der Schutz von Grundrechten und der Datenschutz im digitalen Raum nicht zugunsten weitreichender Überwachungsinstrumente geopfert werden dürfen.
Auch wenn meine parlamentarische Arbeit im Thüringer Landtag thematisch anders gelagert ist, setze ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten stets für den Erhalt und die Stärkung unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze ein.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Wirsing

