
Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
Zwar wird das Gesetz durch den Wegfall des generellen Verbots der Mehrstaatigkeit auch Verwaltungserleichterungen mit sich sich bringen - insgesamt stimme ich Ihnen aber zu, dass auf die Behörden durch die zu erwartende steigende Fallzahl mehr Arbeit zukommt. Zudem sind die Wartezeiten bei Einbürgerungsverfahren an zu vielen Orten schon jetzt abschreckend lang.