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Hakan Demir
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD

Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.

Hakan Demir
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD

Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform und beim Abbau des Bearbeitungsrückstaus unternommen werde

Hakan Demir
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD

Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen.

Hakan Demir
Antwort 02.07.2024 von Hakan Demir SPD

Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.

Hakan Demir
Antwort 26.03.2024 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie aber Arbeit aufnehmen und keine Sozialleistungen mehr beziehen, können Sie sich einbürgern lassen. Dass muss aus Ihren Einbürgerungsunterlagen ersichtlich hervorgehen.

Portrait von Martina Feldmayer
Antwort 01.04.2024 von Martina Feldmayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Einbürgerungsbehörden brauchen mehr Personal. Dies ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Hessen thematisiert. Wir werden sie daran messen.