
da die Zuständigkeiten für dieses Thema auf Bundes- und nicht EU-Ebene geregelt sind
da die Zuständigkeiten für dieses Thema auf Bundes- und nicht EU-Ebene geregelt sind
Leider ist es mit der Vollendung des 55. Lebensjahres nicht mehr möglich von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Versicherung zu wechseln.
Zusätzliche Kassensitze für Psychotherapeut:innen, Prävention, mehr ambulante Therapieplätze, niedrigschwellige Angebote, schulpsychologische Angebote
Wir müssen Prävention und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen - unabhängig von der Krankenversicherung - ausbauen.
Ganz grundlegend gilt es, den derzeitigen Versorgungsengpass zu beseitigen. Das geht nur, wenn wir das Angebot erhöhen (also Investieren).
wir lehnen die sogenannte pauschale Beihilfe ab, weil sie einerseits für das Land teurer ist und andererseits den Betroffenen anders besser geholfen werden kann.