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Dennis Sonne
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Frage von Werner P. •

In der Drucksache 17/5057 wurde von den Grünen angeregt, im Bund einen beihilfefähigen Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen. Wird dieser Antrag weiter verfolgt?

Meine an ADHS leidende 9 jährige Enkeltochter ist Tochter einer verstorbenen Lehrerin, bezieht jetzt Waisengeld und würde an sich 80 % Beihilfe bekommen, wenn sie trotz ihrer Krankheit eine private Krankenversicherung abschliessen könnte. 3 Versicherungen haben abgelehnt. Sie muss also auf die Beihlife völlig verzichten, ohne für diesen Verzicht einen Ausgleich zu erhalten. Für sie muss nämlich eine freiwillige gesetzliche Versicherung abgeschlossen werden, ohne dass sie für den Beitrag eine pauschale Beihilfe erhält. Alternativ würde ihr ein beihilfefähiger Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung helfen. Es ist auch völlig ungerecht, dass Waisenkinder von Angestellten (Waisenrentner) nach einer Gesetzesänderung ab 2017 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11b Buchstabe a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch beitragsfrei gesetzlich krankenversichert sind, während Bezieher von Waisengeld nicht die Möglichkeit haben.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für ihre Frage. Ihren Unmut über die Ungerechtigkeit können wir hier gut verstehen.

Natürlich werden wir uns als Grüne weiter dafür einsetzen, dass „die Benachteiligungen“ innerhalb der Krankenversicherung beendet werden.

Zu ihrer Frage zum Antrag 17/5057: Hier setzen wir uns natürlich weiterhin für das Thema ein. Folgendes haben wir dazu im Koalitionsvertrag in NRW aushandeln können:

„Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit evaluieren.“ (S. 144).

Jetzt ist das konkrete Thema -wie Sie selbst schon schreiben- Thema des Bundes und nicht des Landes NRW in dem ich Abgeordneter bin. Schreiben Sie dazu gerne Dr. Janosch Dahmen an, der im Bundestag gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Sonne  

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