Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kann nach unserer Rechtsordnung nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung als Verfassungsorgane eingeleitet werden. Es handelt sich somit nicht um Entscheidungen von einzelnen Parteien oder Landesverbänden.
Sehr geehrter Herr Dr. U.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Das vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material reicht aus meiner Sicht für einen Gang nach Karlsruhe nicht aus; entscheidend ist, was für die Gesamtpartei prägend ist, nicht die isolierte Einzeläußerung.
Ein AfD-Verbot darf kein Ersatz für politische Auseinandersetzung sein