Für naturheilkundliche Verfahren gibt es einen Nachweis über ihren Nutzen, weshalb sie sich, wo sinnvoll und notwendig, im Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung befinden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.10.2021 von Yasmin Fahimi SPD

Antwort 06.08.2021 von Leon Fischer dieBasis
Ich möchte, dass die Homöopathie weiterhin frei zugänglich bleibt und jeder Mensch die freie Entscheidung hat, welcher Behandlungsmethodik er sich anvertrauen möchte.
Antwort 28.03.2025 von Sven-Christian Kindler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ob jemand in Krankheitsfällen homöopathische Mittel verwendet, muss jede Person selbst entscheiden. Ich selbst verwende keine.
Antwort 31.08.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlfreiheit im Gesundheitswesen bedeutet für uns, dass Versicherte sich im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien entscheiden können
Antwort 18.08.2021 von Ina Latendorf Die Linke
Die sanktionsfreie Mindestsicherung muss jedem Menschen garantiert werden.
Antwort 20.08.2021 von Michael Thews SPD
Als SPD begrüßen wir alle Maßnahmen, die zu einer stärkeren evidenzbasierten Weiterentwicklung der Qualitätssicherung von alternativen Behandlungsmethoden führen.