Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
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Antwort 26.06.2023 von Stephan Thomae FDP
Antwort 30.03.2023 von Delara Burkhardt SPD
Auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung Anfang März in Meseberg konnten weitere Fortschritte gemacht werden, sodass die parlamentarischen Beratungen, u. a. mit der Anhörung der Fachverbände, nun stattfinden können.
Antwort 11.04.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir gehen davon aus, dass der Bundestag das neue Staatsbürgerrecht in der zweiten Hälfte von 2023 beschließen wird.
Antwort 19.04.2023 von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Er muss im nächsten Schritt durch das parlamentarische Verfahren und tritt danach mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Antwort 30.03.2023 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Referentenentwurf liegt bereits vor und wird voraussichtlich zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Antwort 26.06.2023 von Ann-Veruschka Jurisch FDP
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein Kernanliegen der FDP. Wir wollen diejenigen honorieren, die sich in Deutschland tatkräftig einbringen