Antwort 25.03.2024 von Armand Zorn SPD
Eine schöne Entwicklung und noch viele Unbekannte.
Eine schöne Entwicklung und noch viele Unbekannte.
Mit Blick auf die föderale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fällt die Anwendung des Aufenthaltsrechts, zu der auch der Vollzug von Abschiebungen gehört, in die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesländer.
Ich persönlich habe mich dafür entschieden, Akteur*innen, die sich für einen demokratischen Iran einsetzen, in all ihrer Diversität zu treffen.
Da Ihre Fragen nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fallen, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit direkt an die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zu wenden.
Im September 2022 begannen die landesweiten Proteste mutiger Frauen und Männer in Iran, die für „Frau, Leben, Freiheit“ auf die Straße gingen.