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Bärbel Bas
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Frage von Christoph S. •

Abschiebungen in den Iran? Euer Ernst?

Sehr geehrte Frau Bas,
mit Bestürtzung habe ich gelesen dass ab sofort Flüchtlinge in den Iran abgeschaben werden sollen.

stimmt das?

Mit freundlichen Grüßen
C. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

 

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich hierzu mit den zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion ausgetauscht. Es empfiehlt sich, bei weitergehenden Fragen hierzu direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dirk Wiese, dem für Innen, Recht, Petitionen, Sport, Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Sebastian Hartmann, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion. Diese sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner. Es empfiehlt sich zudem immer, sich mit Ihren Anliegen zunächst an Ihren lokalen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Aufgrund der folgenden Erläuterungen ist zudem Ihre Landesregierung ein passender Ansprechpartner für Ihre Frage und Ihr damit verbundenes Anliegen eines weiter andauernden Abschiebungsstopps in den Iran.

 

Was Ihre Frage betrifft: Mit Blick auf die föderale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fällt die Anwendung des Aufenthaltsrechts, zu der auch der Vollzug von Abschiebungen gehört, in die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesländer. Einen Abschiebungsstopp kann daher nicht der Bund, sondern nur die Bundesländer verhängen, die dies gemäß § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für einen kurzen Zeitraum auch für das jeweilige Bundesland alleine beschließen können.  

 

Ansonsten braucht es für einen allgemeingültigen Abschiebungsstopp Einstimmigkeit unter den Bundesländern. Bislang galt ein Abschiebungsstopp in den Iran. Am 18. August 2023 hatte die Innenministerkonferenz (IMK) im Umlaufverfahren den Beschluss gefasst, den Abschiebungsstopp in den Iran bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte für den Fall der Einigkeit der Bundesländer bereits im Vorfeld sein Einvernehmen zu einer Verlängerung erteilt. Der Abschiebungsstopp galt nicht für Gefährder, Personen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben, Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, sowie Ausreisepflichtige, die hartnäckig die Mitwirkung an deren Identitätsfeststellung verweigern.

 

Der Beschluss vom August beinhaltete auch das Vorhaben einer erneuten Befassung mit der Thematik im Rahmen der IMK im Dezember. Da eine gemeinsame Linie der Länder in Vorgesprächen dieser IMK leider nicht absehbar war, konnte der Abschiebungsstopp nicht weiter verlängert werden. Somit ist dieser zum 31.12.2023 ausgelaufen.

 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte sich im Vorfeld der IMK für eine Verlängerung des Abschiebungsstopps ausgesprochen. Auch ich persönlich hätte mir dies gewünscht. Länder wie Bayern und Sachsen sahen aufgrund der geringen Anerkennungsquote von Menschen aus dem Iran jedoch keinen Bedarf für eine Verlängerung des Abschiebungsstopps.

 

Dies bedeutet jedoch nicht, dass ab sofort alle Menschen wieder in den Iran zurückgeführt werden. Rückführungen finden stets in Übereinstimmung mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht statt. Diese sind demnach immer nur dann möglich, wenn die betroffene Person unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt schutzbedürftig ist und keine Abschiebungsverbote oder sonstige Abschiebungshindernisse vorliegen. Die zuständigen Behörden in Ihrem Bundesland sind daher die richtigen Ansprechpartner für die dort zur Anwendung kommende Abschiebungspraxis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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