Frage von Elisabeth B. • 10.11.2023

Antwort von Bärbel Bas SPD • 12.02.2024
Grundsätzlich gilt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich.
Grundsätzlich gilt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich.
Die Forderung einer Amtszeitbegrenzung bringt mit sich, Bürger*innen „vor sich selbst zu schützen“. Das ist nicht notwendig, denn schon regelmäßig durchgeführte Wahlen greifen als Mechanismus einer Amtszeitbegrenzung in der Entscheidungsmacht der Bürger*innen und sichern eine lebendige Demokratie.
Ich glaube, dass die Parteienwerbung nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein ist
Ich rede im Moment mit sehr vielen Parteien und politisch aktiven Menschen und bin sicher, dass Sie in den nächsten Monaten davon hören werden :)
Jede Partei führt Wahlkampf für sich allein.