Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung und auch generell für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen?
Sehr geehrte Frau Becker,
eben habe ich eine Petition zur Prüfung eines AFD-Verbotes durch unterschrieben.
Kern der Petition ist die Aufforderung an den Bundesrat, eine Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Aktuell wurde die Petition bereits über 400.000 mal unterzeichnet.
Nähere Informieren zur Petition finden Sie unter https://innn.it/afdverbot/
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich bei ihrer Landesregierung und auch generell für die Unterstützung der Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen (werden).
Guten Tag, zunächst möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. In meinem Profil war leider eine veraltete E-Mail-Adresse hinterlegt. Wir haben das Profil jetzt neu "aufgesetzt". Da die Frage eines möglichen AfD-Verbotes nach wie vor von Relevanz ist, möchte ich Ihnen hierzu antworten. Wie Sie wissen, entscheidet über ein Parteiverbot das Bundesverfassungsgericht. Antragsbefugt sind ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag ist natürlich eine Prüfung im Hinblick auf das Vorliegen der Kriterien für einen Verbotsantrag. Deshalb unterstütze ich das Anliegen, ein entsprechendes Verbot zu prüfen. Im übrigen sind bei bundesweit organisierten Parteien die Länder -genauer gesagt die Landesregierungen- nicht antragsberechtigt.
Dennoch wird sich der Landtag des Saarlandes in Kürze mit dieser Frage beschäftigen, da entsprechende Petitionen eingereicht wurden. Diesem Petitionsverfahren möchte und kann ich allerdings nicht vorgreifen. Mit freundlichen Grüßen H.W.

