Frage von Levin P. • 01.02.2022

Antwort von Martin Modschiedler CDU • 09.02.2022
Niemandem ist geholfen, wenn wir jetzt „einfach aufmachen“ und die Situation dann wieder außer Kontrolle gerät.
Niemandem ist geholfen, wenn wir jetzt „einfach aufmachen“ und die Situation dann wieder außer Kontrolle gerät.
Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen ist immer wieder neu zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen noch aufrechterhalten oder eine Lockerung verantwortet werden kann
Diese Auffassung ist nicht unumstritten, muss aber im Rahmen der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit akzeptiert werden.
Die Evaluierung der Maßnahme befindet sich derzeit in der Erarbeitung.
Sehr geehrte Frau P.,