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Martin Modschiedler
CDU
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Frage von Levin P. •

Unter welchen Bedingungen sollten die Pandemie-eindämmenden Maßnahmen enden?

Sehr geehrter Herr Modschiedler,

vermutlich warten die meisten Menschen sehnlich auf das Ende der Corona-Pandemie.

Nach welchen Kriterien werden Sie entscheiden, ob die Pandemie vorüber ist, sodass alle Eindämmungsmaßnahmen ausgesetzt werden können? Welche (abstrakten) Bedingungen müssten erfüllt sein, damit die Sächsische Corona-Schutz/Notfall-Verordnung aufgehoben kann? Sollte die Regierung untätig sein, könnte ja der Landtag jederzeit die Hoheit über die Verordnung an sich ziehen, indem er Art. 80 Abs. 4 des Grundgesetzes anwendet.

Mit freundlichen Grüßen

Levin P.

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Sehr geehrter Herr P.

haben Sie Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen.

Die Bewältigung der Corona-Krise ist ein enormer Kraftakt. Das betrifft nicht nur die materiellen und finanziellen Ressourcen, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wir alle sehnen das Ende der Pandemie herbei. Wir alle sind „coronamüde“ und ein jeder wünscht sich, dass wir die Einschränkungen lieber heute als morgen hinter uns lassen können. Allerdings nimmt das Virus auf unsere Gefühlswelten, unsere Wünsche und Hoffnungen keine Rücksicht.

Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind bzw. waren immer das Ergebnis einer intensiven und schwierigen Abwägung zwischen dem Bevölkerungsschutz, dem Schutz des Lebens und der Gesundheit, und den Eingriffen in die Rechte des Einzelnen.

Sicher kann man über getroffene Entscheidungen streiten und ja, auf diesem schwierigen Weg ist nicht alles gelungen. Es gab Fehleinschätzungen und wir alle sind uns bewusst: Wo Menschen entscheiden und handeln, da passieren Fehler. Wissenschaft, Medizin und Politik lernen täglich dazu. Und dennoch führt uns das Virus vor Augen, dass es keine 100prozentige Sicherheit und keine absolute Gewissheit gibt.

Das gilt insbesondere auch mit Blick auf die Frage, ob und wann alle Corona-Maßnahmen wieder aufgehoben werden können. Diese Entscheidung müssen Bund und Länder, müssen die Regierungen und Parlamente gemeinsam fällen – natürlich in Abstimmungen mit den Experten aus Medizin und Wissenschaft.

Maßgeblich ist aus meiner Sicht vor allem die Situation in den Krankenhäusern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet aktuellen Berichten zufolge nicht mehr mit einer Überlastung. Wenn sich das so bewahrheitet, sehe auch ich einen konkreten Spielraum für weitere Lockerungen. Sicher spielt auch der weitere Fortschritt bei der Impfkampagne eine Rolle.

Mit dem vom Sächsischen Sozialministerium vorgelegten Stufenplan gibt es ja eine konkrete Öffnungsperspektive. Schon jetzt bleiben Theater und Kinos auch bei steigendem Infektionsgeschehen und unabhängig von der Bettenbelegung der Krankenhäuser unter 2Gplus geöffnet. Für Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen gilt das bereits seit der letzten Corona-Verordnung. Am vergangenem Sonntag sind weitere Erleichterungen für Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in Kraft getreten.

Aber nochmal: Niemand kann mit Sicherheit sagen, wie sich die Lage in Sachsen, Deutschland und Europa in vier Wochen darstellen wird, ob vielleicht weitere Mutationen auftauchen. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass wir flankierend zu den Öffnungsschritten weiter Vorsichtsmaßnahmen wie Maskenpflicht sowie einen Impf-/Genesenen- oder Testnachweis benötigen. Niemandem ist geholfen, wenn wir jetzt „einfach aufmachen“ und die Situation dann wieder außer Kontrolle gerät.

Gerade die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie entscheidend ein schnelles und entschlossenes Handeln ist. Hier hat die Exekutive das Heft des Handelns in der Hand. Ungeachtet dessen hat der Sächsische Landtag auf Initiative der Koalitionsfraktionen bereits im Dezember 2020 einen Entschließungsantrag verabschiedet, der klare Regelungen zur Parlamentsbeteiligung in der Corona-Pandemie festlegt.

Im Vorfeld jeder Anpassung der Corona-Schutzverordnung fand seither eine gemeinsame Sondersitzung der Ausschüsse für Soziales, Verfassung und Recht sowie Schule und Bildung statt. Alle Fraktionen haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben, Änderungen vorzuschlagen und zu diskutieren. Das Parlament spielt hier also bereits eine gewichtige Rolle.

Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft auf die Probe. Auch wenn es schwerfällt: Wir müssen alle miteinander noch etwas Geduld aufbringen. Meistern können wir sie nur gemeinsam, indem wir aufeinander achtgeben und zusammenhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Modschiedler

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